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THE LAKE PROJECT

1. KANN ICH AUSWÄHLEN, WELCHES FERIENHAUS ICH KAUFEN MÖCHTE?

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Ja, es stehen 50 Ferienhäuser zur Auswahl, davon 38 Ferienhäuser in unserem Süd- und Norddorf, die zu einem Festpreis nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ verkauft werden. Die anderen 12 Ferienhäuser sind unsere Premium-Ferienhäuser F01-F10 sowie N01 und S13. Diese Premium-Ferienhäuser werden an diejenigen mit dem höchsten Gebot verkauft. Das Bieten hat bereits am 20. Juli begonnen und wird fortgesetzt, bis LCS entscheidet, dass ein bestimmtes Gebot angenommen wird und das Ferienhaus dann an diesen Bieter verkauft wird. Auf unserer Website können Sie sehen, welche Ferienhäuser noch zum Verkauf stehen und welche bereits verkauft wurden.

Wenn Sie an der Auktion unserer Premium-Ferienhäuser teilnehmen möchten, können Sie sich auf der Website unseres Maklers hemverket.se registrieren. Dadurch erhalten Sie Zugriff auf die Bieterplattform, auf der Sie auch die anderen Gebote sehen können.

Wenn Sie an einem unserer 38 Ferienhäuser interessiert sind, die zu einem Festpreis verkauft werden, können Sie den Eigentümer einfach unter bert.lock@langasjonas.com oder telefonisch unter +46 738 170864 kontaktieren.

2. KANN ICH EIN FERIENHAUS OHNE KAUFVERPFLICHTUNG RESERVIEREN?

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Wenn Sie sich für eines unserer Ferienhäuser interessieren, haben Sie die Möglichkeit, das Ferienhaus 7 Tage lang zu reservieren, sodass Sie mehr Zeit haben, darüber nachzudenken, ob Sie das Ferienhaus wirklich kaufen möchten, und Zeit haben, die Finanzierung zu regeln. Nach diesen 7 Tagen endet die Reservierung und das Ferienhaus kann von anderen Interessenten gekauft oder reserviert werden.

3. WANN ERHALTE ICH ZUGANG ZU MEINEM FERIENHAUS?

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Es kann sehr schnell gehen. Nachdem Sie den Kaufvertrag verfasst und die Zahlung erhalten haben, haben Sie Zugang zu Ihrem Ferienhaus.

4. WIE ERHALTE ICH ZUGANG ZU MEINEM FERIENHAUS?

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Sie können sich bei Ihrem persönlichen Eigentümerportal anmelden, auf das nur Sie Zugriff haben. Hier können Sie:

  • Ihr eigenes Ferienhaus online reservieren.

  • Sehen, welche Buchungen in Ihrem Haus vorgenommen wurden.

  • Sehen, wie viel Mieteinnahmen diese Buchungen generiert haben.

Wir bieten Ihnen im Zeitraum vom 01.10. – 15.10. eines jeden Jahres die Möglichkeit, Ihr eigenes Ferienhaus für das kommende Jahr zu buchen. Während dieses Zeitraums können Sie Ihr Ferienhaus in Ihrem Eigentümerportal reservieren.

Nach dem 15. Oktober wird das Buchungssystem für andere Gäste freigegeben. Wenn Sie noch nicht sicher sind, wann Sie in Ihrem Ferienhaus übernachten möchten, können Sie Ihr Ferienhaus natürlich auch zu einem späteren Zeitpunkt buchen. Sie können sogar heute buchen und morgen kommen, vorausgesetzt natürlich, Ihr Ferienhaus ist noch nicht von einem Gast gebucht.

Beim Check-in holen Sie die Schlüssel wie jeder andere Gast an der Rezeption ab. Alles läuft über die Rezeption, wo wir die Kontrolle über Check-outs, Check-ins, aber auch die Reinigung und Inspektion der Häuser haben.

5. WERDEN DIE MIETEINNAHMEN VERSTEUERT?

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In den meisten Fällen müssen auf die Mieteinnahmen keine Steuern gezahlt werden, da die Höhe der Einnahmen meist unter der Steuergrenze liegt. Da jedoch jedes Land unterschiedliche Steuervorschriften hat, empfiehlt es sich, die Steuervorschriften in Ihrem Land zu prüfen.

Die folgenden Informationen über den ROT-Abzug gelten nur für Personen, die in Schweden leben und dort Steuern zahlen:

  • Alle Vermietungen über das LCS (eine so genannte Vermittlungsgesellschaft) sind im Prinzip steuerfrei. Nur Mieteinnahmen, die 40 000 sek (bei einem einzigen Eigentümer) oder 80 000 sek (bei zwei Eigentümern) übersteigen, werden besteuert und zu Ihrem Jahreseinkommen hinzugerechnet.

  • Wenn Sie eines unserer Premium-F-Cottages kaufen, überschreiten Sie diesen Betrag von 40 000 sek und müssen daher einen kleinen Betrag an Einkommenssteuer an die Steuerbehörden zahlen.

  • Wenn Sie jedoch als Paar ein Premium-Ferienhaus kaufen, erhalten Sie stattdessen 80 000 SEK steuerfrei und bleiben wahrscheinlich unter der Steuergrenze. Und selbst wenn Sie die zollfreie Grenze überschreiten, zahlen Sie nur einen geringen Betrag an Steuern auf den Betrag, der diese 80 000 sek übersteigt.

Hinweis: Wenn Sie ein Ferienhaus mit einer Anzahlung von 50% kaufen und die anderen 50% mit Ihren zukünftigen Mieteinnahmen bezahlen, müssen Sie den Steuerbehörden keine Mieteinnahmen melden, da diese Einnahmen zur Zurückzahlung der anderen 50% des Kaufpreises verwendet werden. In diesem Fall verfügen Sie über keine tatsächlichen Mieteinnahmen und es ist daher keine Erklärung gegenüber dem Finanzamt erforderlich!

Jedes Jahr erhalten Sie von uns einen Jahresbericht, aus dem hervorgeht, wie viel Einkommen Sie erzielt haben. Diese Jahresübersicht können Sie bei Bedarf beim Ausfüllen der jährlichen Steuererklärung verwenden. Zwei Beispiele:


MIETEINNAHMEN 1 EIGENTÜMER
SÜDDORF ODER NORDDORF
MIETEINNAHMEN (SEK)
A. 100% Mieteinnahmen im Jahr 2024
90 000
B. 50% Mieteinnahmen für Eigentümer
45 000

C. Standard-Steuergutschriften
40 000
D. Zusätzliche Steuerabzüge (B x 20%)
9 000
E. Steuergutschriften insgesamt (C+D)
49 000

Mieteinnahmen nach Steuerabzügen (B-E)
–4 000
Die Mieteinnahmen nach Steuerabzügen liegen bei minus 5000 sek, das heißt, Sie zahlen keine Steuern!
MIETEINNAHMEN 2 EIGENTÜMER
PREMIUM FERIENHAUS F04 TALLÅSEN
MIETEINNAHMEN (SEK)
A. 100% Mieteinnahmen im Jahr 2024
180 000
B. 50% Mieteinnahmen für Eigentümer
90 000

C. Standard-Steuergutschriften
40 000 x 2 Personen = 80 000
D. Zusätzliche Steuerabzüge (B x 20%)
18 000
E. Steuergutschriften insgesamt (C+D)
98 000

Mieteinnahmen nach Steuerabzügen (B-E)
–8 000
Die Mieteinnahmen nach Steuerabzügen betragen minus 8000 sek, das heißt, Sie zahlen keine Steuern!

Um mehr darüber zu erfahren, wie die schwedische Steuerbehörde mit Mieteinnahmen umgeht, können Sie unter den folgenden beiden Links mehr lesen:

6. MUSS ICH MEINE HÜTTE RENOVIEREN?

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Es besteht keine Verpflichtung, Ihr Ferienhaus zu renovieren. Sie entscheiden, ob Sie renovieren möchten oder nicht. Bedenken Sie jedoch, dass die Renovierung Ihres Ferienhauses viele Vorteile hat:

  1. Ihr Ferienhaus kann zu einem höheren Mietpreis vermietet werden, was zu höheren Mieteinnahmen führt.

  2. Wir können Ihr Ferienhaus häufiger vermieten, da unsere Gäste meist eine Unterkunft mit höherem Standard suchen. Dies führt zu höheren Mieteinnahmen.

  3. Wir können Ihr Ferienhaus das ganze Jahr über vermieten, was auch höhere Mieteinnahmen bedeutet (Ausnahme: Unsere Premium-Ferienhäuser F02-F07 müssen im Zeitraum Dezember-März geschlossen bleiben, solange nur Sommerwasser vorhanden ist.)

  4. Sie schaffen einen Mehrwert für Ihr Ferienhaus, der sich größtenteils an dem Tag amortisiert, an dem Sie sich für den Verkauf Ihres Ferienhauses entscheiden.

  5. Renovieren bedeutet auch, einen höheren Standard, mehr Komfort und einen angenehmeren Aufenthalt zu schaffen, wenn Sie selbst Zeit in Ihrem Ferienhaus verbringen.

Um die Unterschiede in der Kapitalrendite zu sehen, können Sie auf die verschiedenen Fotos im Kapitel „Kosten, Mieteinnahmen & ROI“ klicken. Hier finden Sie einige Berechnungen für renovierte Ferienhäuser im Vergleich zu nicht renovierten Ferienhäusern.

7. 30 % ROT-ABZUG – WIE FUNKTIONIERT DAS?

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Folgendes gilt nur für schwedische Einwohner: Jeder schwedische (steuerzahlende) Einwohner hat Anspruch auf einen jährlichen ROT-Abzug über die schwedische Steuerbehörde von bis zu 75.000 SEK pro Jahr. Dieser Betrag gilt pro Person. Wenn Sie als Paar oder Mitbewohner ein Ferienhaus (oder eine andere Immobilie) kaufen, haben beide Anspruch auf diesen Betrag.

Wenn Sie eine Renovierung oder einen Umbau Ihres Ferienhauses durch ein Bauunternehmen oder einen anderen registrierten Handwerker durchführen lassen, werden Ihnen 30% der Arbeitskosten vom schwedischen Finanzamt durch ROT-Abzüge bis zu einem Höchstbetrag von 75.000 SEK pro Jahr erstattet. Wenn Sie zu zweit sind, sind es 150.000 SEK.

Der ROT-Abzugsbetrag wird jedes Jahr auf null zurückgesetzt und Sie können im nächsten Jahr wieder den vollen Betrag erhalten. Dieser ROT-Abzug wird automatisch als zusätzlicher Rabatt von Ihrer Rechnung abgezogen. Das Unternehmen, das das Renovierungs- oder Bauprojekt durchführt, meldet diesen ROT-Abzug dem schwedischen Finanzamt und kümmert sich um die Verwaltung. Sie müssen nichts tun. Den Betrag des ROT-Abzugs sehen Sie auf Ihrer Rechnung.

8. WELCHE RECHTE HABE ICH ALS EIGENTÜMER DES FERIENHAUSES?

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Wenn Sie ein Ferienhaus kaufen, werden Sie zu 100 % Alleineigentümer. Sollten Sie sich eines Tages dazu entschließen, es erneut zu verkaufen, können Sie es über jeden Makler oder über uns verkaufen. Als Eigentümer haben Sie auch die erste Wahl hinsichtlich der Tage und Wochen, die Sie in Ihrem Ferienhaus verbringen möchten, wie im Abschnitt „Gut zu wissen, wenn Sie Ihr eigenes Ferienhaus buchen“ erläutert. Sie können bis zu 60 Tage pro Jahr in Ihrem Ferienhaus verbringen, davon 21 Tage in der Hochsaison vom 01.06. – 31.08. Wenn Sie möchten, können Sie sogar mehr als 60 Tage pro Jahr in Ihrem Ferienhaus bleiben. In diesem Fall zahlen Sie den normalen Preis, aber da Sie Anspruch auf Ihre 50% (oder sogar 60%) Versorgung haben, zahlen Sie nur 50% (bzw sogar 40%) für diese zusätzlichen Tage. Sie können auch kurzfristig zusätzlich zu Ihren 60 Tagen buchen. Sie zahlen dann nur 10% des Tagespreises.

9. KANN ICH MEIN HÄUSCHEN ABREIßEN UND EIN VÖLLIG NEUES BAUEN?

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Sie haben die Möglichkeit, das bestehende Ferienhaus abzureißen und ein neues zu bauen, sofern die Baugenehmigung bereits vorliegt. Wir haben bereits eine Baugenehmigung vom Bauausschuss und haben auch ein solches neues Ferienhaus (Ferienhaus N01) gebaut. Die Kosten für die Baugenehmigung wurden bereits von uns bezahlt und diese Genehmigung ist bis 2026 gültig. Wenn Sie also ein brandneues Ferienhaus von 50 m2 auf die gleiche Weise wie Ferienhaus N01 bauen möchten, können Sie dies tun. Die Genehmigung ist genehmigt und bezahlt, alle Zeichnungen sind fertig, alle Unterlagen liegen vor, um mit dem Neubau beginnen zu können. Sie können uns kontaktieren, wenn Sie Interesse an einem kompletten Neubau haben. Wenn Sie das Ferienhaus abreißen und nach Ihren eigenen Plänen ein neues bauen möchten, können Sie beim Bauausschuss der Gemeinde Karlshamn eine Baugenehmigung beantragen.

10. GENOSSENSCHAFTSWOHNUNGEN ODER EIGENTUM?

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Der Verkauf unserer Ferienhäuser erfolgt nicht über eine Genossenschaft mit Wohnrecht in einer bestimmten Eigentumswohnung. Sie kaufen also keine Eigentumswohnung in einer Genossenschaft, sondern kaufen tatsächlich Ihr Ferienhaus zu 100% und besitzen das Ferienhaus zu 100%. Wenn Sie im Rahmen des Lake Project ein Ferienhaus kaufen, besitzen Sie das Ferienhaus (Eigentumsrecht) und können es wie jede andere Immobilie auch über einen Makler verkaufen. Sie sind jedoch nicht Eigentümer des Grundstücks, das Eigentum der Gemeinde Karlshamns ist, die ihrerseits das Grundstück im Rahmen einer Landrechtsvereinbarung an Långasjönäs Camping & Stugby überlassen hat. Die Kosten für diese Vereinbarung werden von LCS bezahlt.