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THE LAKE PROJECT

Renovierung im Freien

Worauf Sie beim Renovieren achten sollten Bei der Außenrenovierung möchten wir zwischen unseren Ferienhäusern in Nord & Süddorf, und unseren Premium-Ferienhäuser F01-F10, S13 und N01 unterscheiden.

SÜDDORF & NORDDORF

Bei fast 40 Ferienhäusern sind natürlich gewisse Regeln nötig. Wir möchten nicht, dass irgendein Ferienhausbesitzer sein Ferienhaus gelb oder orange anstreicht, vielleicht einen Zaun um sein Ferienhaus baut oder etwas tut, was zu Konflikten führen könnte, oder einfach etwas tut, das nicht in unsere Umgebung passt. Wir müssen auch die Regeln und Vorschriften berücksichtigen, die die Gemeinde Karlshamn für dieses Gebiet in ihrem Gebietsplan aufgestellt hat.

Was für das Erscheinungsbild unseres gesamten Süd- und Norddorfes wichtig ist, ist, dass alle Ferienhäuser von außen gleich aussehen, sowohl was die Farbe als auch die Bauweise betrifft. Eine Terrasse muss den von uns erstellten Bauzeichnungen entsprechen und von einem unserer zugelassenen Handwerker sowie den Bauvorschriften der Gemeinde Karlshamns gebaut werden.

Um eine Vorstellung davon zu bekommen, wie die Häuser von außen aussehen müssen, können Sie sich unser Musterhaus S13 ansehen. Dieses Ferienhaus ist bereits nach unseren Richtlinien renoviert. Dieses Ferienhaus hat ein neues Dach und eine neue Fassade (mit Isolierung), neue Türen und Fenster, eine große Terrasse und eine Wärmepumpe.

Nur damit Sie es wissen: Es besteht keine Verpflichtung, Ihr Ferienhaus zu renovieren. Wenn Sie dies jedoch tun, muss dies auf die gleiche Weise wie bei Ferienhaus S13 und gemäß den Beschreibungen erfolgen, über die Sie unter „Renovierungsmodule“ mehr erfahren können. Sie haben die freie Wahl, wo Sie Fenster und Türen anbringen möchten, da diese zu den von Ihnen geplanten Innenrenovierungen „passen“ müssen.

Obwohl es relativ strenge Regeln für die Außenrenovierung des Ferienhauses gibt, gibt es nur wenige Regeln für die Innenrenovierung des Ferienhauses. Dort haben Sie viel Freiheit, wie Sie renovieren möchten. Mehr über die Innenrenovierung erfahren Sie unter„Innenrenovierung „. „

Was gilt beim Renovieren im Außenbereich?

Für alle Anpassungen im Außenbereich des Hauses gelten folgende Regeln:

  1. Die Renovierung der Außenseite des Ferienhauses muss gemäß den Bauzeichnungen und Vorschriften von LCS durchgeführt werden.

  2. Außenrenovierungen dürfen nur von einem anerkannten und LCS-zugelassenen Unternehmen durchgeführt werden. Dies dient dazu, die Qualität zu gewährleisten, Garantien in Anspruch nehmen zu können und sicherzustellen, dass alle Ferienhäuser auf die gleiche Art und Weise und mit der gleichen Qualität ausgeführt werden.

  3. Für die Außenrenovierungen arbeiten wir vorzugsweise mit Korsliden Bygg & Förvaltning AB zusammen, die unter anderem auch die Renovierung von S13 sowie unseres neuen Servicegebäudes für uns durchgeführt hat. Sie liefern qualitativ hochwertige Arbeit und können problemlos mit anderen Bauunternehmen konkurrieren, wenn es darum geht, den bestmöglichen Preis anzubieten. Wir ziehen es vor, dass Sie, genau wie wir, Korsliden für alle Ihre Renovierungsprojekte verwenden. Wenn Sie lieber eine andere Baufirma beauftragen möchten, besteht die Möglichkeit dazu, allerdings muss in diesem Fall die Baufirma von uns genehmigt werden.

  4. Jeder Umbau oder jede Renovierung Ihres Ferienhauses muss uns mit dem Formular „Umbau & Renovierung“ gemeldet werden. Dort können Sie beschreiben, was Sie tun möchten, wer die Arbeiten ausführen wird und wann sie durchgeführt werden sollen. LCS prüft dann, inwieweit das jeweilige Bauunternehmen bzw. der betreffende Handwerker über die nötige Fachkompetenz und Zuverlässigkeit verfügt und kann anschließend die Genehmigung für die Renovierung erteilen.

  5. Die Kosten für die Renovierung trägt der Ferienhausbesitzer. Wenn die Renovierung von einem Bauunternehmen oder einem Handwerker (z. B. Korsliden) durchgeführt wird, haben Sie außerdem Anspruch auf 30% Unterstützung über den ROT-Abzug (gilt nur für in Schweden ansässige Personen, die in Schweden steuerpflichtig sind).

  6. 6. Es ist nicht gestattet, an der Außenseite des Ferienhauses Änderungen vorzunehmen, die über die im Dokument „Renovierungsmodule“ beschriebenen hinausgehen. Wenn Sie sich über etwas unsicher sind, sollten Sie sich an LCS wenden und um Rat fragen. Beginnen Sie niemals, etwas an Ihrem Ferienhaus zu verändern, ohne vorher mit uns Rücksprache zu halten. Dies würde bedeuten, dass Sie das Risiko eingehen, dass LSC Ihre Maßnahmen nicht genehmigt und Sie die Renovierungsarbeiten an oder in Ihrem Ferienhaus rückgängig machen oder wiederholen müssen. Mit der Unterzeichnung des Kaufvertrags erklären Sie sich damit einverstanden, dass LCS entscheidet, was erlaubt ist und was nicht. Wir für unseren Teil werden alles tun, damit Sie Ihre Renovierung nach Ihren Wünschen durchführen können, aber Beratung ist wichtig.

Generell lässt sich sagen, dass folgende Regeln eingehalten werden müssen:

  • Es darf kein dauerhafter Zaun errichtet werden.

  • Auf oder in der Nähe des Ferienhauses dürfen keine anderen Bauwerke errichtet oder platziert werden.

  • An der Außenwand dürfen keine Gegenstände befestigt werden.

  • Äußerlich dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden.

Es ist jedoch zulässig mit:

  • Ihre eigenen Gartenstühle und/oder Liegestuhl, Hängematte usw.

  • Ihr eigener mobiler Grill.

  • Andere vorübergehende Gegenstände, die nach Verlassen des Ferienhauses mit nach Hause genommen oder in einem – von uns genehmigten – Lager in Ihrem Ferienhaus aufbewahrt werden.

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FERIENHÄUSER F01-F10

Unsere Ferienhäuser F01-F10 sind allesamt einzigartige Ferienhäuser mit eigener Aufteilung und Lage. Dies ermöglicht einzigartige Lösungen für jedes Ferienhaus. Grundsätzlich können Sie jedes dieser Ferienhäuser nach Ihren Wünschen renovieren, wenn Sie über eine Baugenehmigung des Bauausschusses der Gemeinde Karlshamn verfügen, die Sie auf deren Website beantragen können. Auch wenn wir bei Ihren Renovierungs- oder Neubauplänen keine aktive Rolle spielen werden, da dies eine Sache zwischen Ihnen und dem Bauausschuss der Gemeinde Karlshamns ist, möchten wir, dass Sie uns eine Kopie dieses Antrags auf Renovierung oder Neubau zusenden.

Wenn Sie Änderungen an Ihrem Ferienhaus vornehmen möchten, für die keine Baugenehmigung erforderlich ist, steht es Ihnen grundsätzlich frei, die gewünschten Änderungen vorzunehmen, solange Sie sicher sind, dass diese Pläne nicht im Widerspruch zur Planbeschreibung der Gemeinde stehen, wie in deren Beschreibung beschrieben „Planbeschreibung Långasjönäs.“

Bitte lesen Sie diesen Detailplan sorgfältig durch, um sicherzustellen, was Sie ohne Genehmigung tun dürfen und was nicht. Im Zweifelsfall sollten Sie sich zur Beratung an den Bauausschuss wenden oder mit uns sprechen.

Wie Sie im diesen „Planbeschreibung Långasjönäs“ (Seite 16) nachlesen können, können Sie Ihr Ferienhaus auf eine Gesamtgebäudefläche von bis zu 80 qm erweitern, davon 60 qm auf ein einzelnes Gebäude. So können Sie beispielsweise die Baufläche Ihres Ferienhauses auf 60 qm erweitern und verfügen dann zusätzlich über eine zusätzliche Hütte oder Lagerfläche von 20 qm. Sogenannte Freiflächen, wie zum Beispiel eine Terrasse, werden nicht zu diesem Baugebiet gezählt. Dieses kann auf der Gebäudefläche selbst errichtet werden. Ferienhaus F02/Ekudden kann für ein einzelnes Gebäude sogar auf 90 m² erweitert werden, wenn der Eigentümer die Barrierefreiheit für Rollstuhlfahrer weiter anpassen möchte.

Sie müssen uns dennoch mitteilen, wann Sie sich für eine Renovierung entscheiden, damit wir noch einmal überprüfen können, dass Ihre Pläne nicht im Widerspruch zum Detailplan stehen. Ein weiterer Grund, warum wir über Ihre Renovierungspläne informiert werden müssen, besteht darin, dass die Renovierung zu Verbesserungen in Ihrem Ferienhaus führt, was bedeutet, dass wir den Mietpreis Ihres Ferienhauses ändern und zusätzliche Mieteinnahmen erzielen können.

Was gilt beim Renovieren im Außenbereich?

Im Vergleich zu Renovierungen in unserem Nord- und Süddorf gewähren wir bei der Renovierung unserer Ferienhäuser F01-F10 mehr Freiheiten. Grundsätzlich entscheidet der Bauausschuss der Gemeinde Karlshamns, ob Ihre Pläne anhand der von Ihnen einzusendenden Baugenehmigung genehmigt werden. In den Fällen, in denen keine Baugenehmigung erforderlich ist, ist es dennoch wichtig, die folgenden Regeln und Vorschriften zu berücksichtigen:

Wie bereits erwähnt, gelten für alle Anpassungen an der Außenseite des Ferienhauses strengere Regeln, wie folgt.

  1. Außenrenovierungen dürfen nur von einem anerkannten und LCS-zugelassenen Unternehmen durchgeführt werden. Dies dient dazu, die Qualität zu gewährleisten, Garantien in Anspruch nehmen zu können und sicherzustellen, dass alle Ferienhäuser auf die gleiche Art und Weise und mit der gleichen Qualität ausgeführt werden.

  2. Für die Außenrenovierungen arbeiten wir vorzugsweise mit Korsliden Bygg & Förvaltning AB zusammen, die unter anderem auch die Renovierung von S13 sowie unseres neuen Servicegebäudes für uns durchgeführt hat. Sie liefern qualitativ hochwertige Arbeit und können problemlos mit anderen Bauunternehmen konkurrieren, wenn es darum geht, den bestmöglichen Preis anzubieten. Wir ziehen es vor, dass Sie, genau wie wir, Korsliden für alle Ihre Renovierungsprojekte verwenden. Wenn Sie lieber eine andere Baufirma beauftragen möchten, besteht die Möglichkeit dazu, allerdings muss in diesem Fall die Baufirma von uns genehmigt werden.

  3. Jeder Umbau oder jede Renovierung Ihres Ferienhauses muss uns mit dem Formular „Umbau & Renovierung“ gemeldet werden. Dort können Sie beschreiben, was Sie tun möchten, wer die Arbeiten ausführen wird und wann sie durchgeführt werden sollen. LCS prüft dann, inwieweit das jeweilige Bauunternehmen bzw. der betreffende Handwerker über die nötige Fachkompetenz und Zuverlässigkeit verfügt und kann anschließend die Genehmigung für die Renovierung erteilen.

  4. Die Kosten für die Renovierung trägt der Ferienhausbesitzer. Wenn die Renovierung von einem Bauunternehmen oder einem Handwerker (z. B. Korsliden) durchgeführt wird, haben Sie außerdem Anspruch auf 30% Unterstützung über den ROT-Abzug (gilt nur für in Schweden ansässige Personen, die in Schweden steuerpflichtig sind).

  5. 6. Es ist nicht gestattet, an der Außenseite des Ferienhauses Änderungen vorzunehmen, die über die im Dokument „Renovierungsmodule“ beschriebenen hinausgehen. Wenn Sie sich über etwas unsicher sind, sollten Sie sich an LCS wenden und um Rat fragen. Beginnen Sie niemals, etwas an Ihrem Ferienhaus zu verändern, ohne vorher mit uns Rücksprache zu halten. Dies würde bedeuten, dass Sie das Risiko eingehen, dass LSC Ihre Maßnahmen nicht genehmigt und Sie die Renovierungsarbeiten an oder in Ihrem Ferienhaus rückgängig machen oder wiederholen müssen. Mit der Unterzeichnung des Kaufvertrags erklären Sie sich damit einverstanden, dass LCS entscheidet, was erlaubt ist und was nicht. Wir für unseren Teil werden alles tun, damit Sie Ihre Renovierung nach Ihren Wünschen durchführen können, aber Beratung ist wichtig.

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